Einvernehmlichkeit: Warum Zustimmung die Basis ist

Einvernehmlichkeit (auch Konsens) bedeutet, dass alle Beteiligten freiwillig, bewusst und ausdrücklich mit dem einverstanden sind, was geschieht. Sie gilt bei einem Kuss ebenso wie bei jeder weiteren Form von Nähe.

Die Grundsätze

Zustimmung muss freiwillig sein, also ohne Druck, Drohung oder Ausnutzen einer Situation. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden, und ein früheres Ja gilt nicht für später. Wer unter Alkohol oder Drogen steht, kann nicht wirksam zustimmen.

Im Alltag

Fragen und Zuhören gehören dazu: „Ist das okay für dich?“ ist kein Stimmungskiller, sondern ein Zeichen von Respekt. Auch Körpersprache zählt, aber im Zweifel gilt: nachfragen.

Recht

In Deutschland gilt das Prinzip „Nein heißt Nein“. Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person können strafbar sein. Bei Fragen oder Unsicherheit helfen Beratungsstellen.

Häufige Fragen

Muss ich ausdrücklich fragen?

Im Zweifel ja. Ein ruhiges Nachfragen zeigt Respekt und schafft Sicherheit für beide.

Kann ich ein Ja später zurücknehmen?

Ja, jederzeit. Zustimmung gilt immer nur für den Moment.

Was bedeutet „Nein heißt Nein“?

Ein erkennbarer entgegenstehender Wille muss beachtet werden. Wer ihn übergeht, kann sich strafbar machen.

Zählt Schweigen als Zustimmung?

Nein. Schweigen ist keine Zustimmung. Im Zweifel fragt man nach.

Wo finde ich Hilfe bei Übergriffen?

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

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